Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leer, Südring, Höhe Tjackleger Fährweg, FR Sägemühlenstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 28 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät Lasermessung mit Vitronic wurden 78 km/h mit Frontfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Leer übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
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