Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 11, bei km 20.3, in FR Prenzlau/Polen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 154 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed und Beweisfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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