Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 13, bei km 7,81, in FR Dresden die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung mit PoliScan Speed ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h, bei erlaubten 100 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 130 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Fahrerermittlung / Zeugenfragebogen
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