Auf der L 16, Abschnitt 250, km 4,92, Abzw. nach Stendenitz, FR Rheinsberg wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde um 27 km/h überschritten. Gemessen wurden 97 bei zulässigen 70 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan und Beweisfoto

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung

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