In Reken, 67, Fahrtrichtung Dülmen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften um 18 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit TraffiPhot-S stationär ergab 68 km/h, bei zulässigen 50 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken übersandte Formular Anhörung
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.