Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 50226, Frechen, L 361, Abs. 1.7, km 2,1, Frgt. Kerpen mit 27km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 77 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor ES3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis übersandt.

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