Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 77955, Gem. Ettenheim, auf der L 103, Höhe Km 0,156, zwischen Netzknotenpunkt 041 und 40 begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 21 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit ESO Einseitensensor Typ ES3.0 und Foto 91 km/h

Verletze Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Ortenaukreis übersandte Zeugenfragebogen

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