Die Geschwindigkeitsüberschreitung wurde in Beckingen, Talstraße 23, Dillinger Str. festgestellt. Gemessen wurden bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften 53 km/h. Die Lasermessung mit Vitronic mit Frontfoto dokumentierte die Übertretung von 23 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Gemeinde Beckingen übersandte Vordruck Anhörung
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