Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Butzbach, auf der BAB 5, bei km 453,780, FR Frankfurt-Kassel begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 35 km/h, bei zulässigen 100 km/h. Festgestellt wurden mit Lasergerät mit Foto 135 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Formular Anhörung

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