Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Ehningen, BAB 81, km 598,730, Stuttgart-Singen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 146 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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