Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Erkrath, auf der BAB 3, km 107,118, FR Köln. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung 90 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Mettmann übersandte Zeugenfragebogen
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