Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hannover, L 190, Bremer Damm, Abschnitt 10, Station 0,632, Richtung stadtauswärts begangen. Dabei kam es zur Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 35 km/h, bei zulässigen 60 km/h. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO mit Frontfoto 95 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hannover übersandte Vordruck Anhörung

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