Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hennigsdorf, Dorfstraße, ggü 42 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 26 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät TraffiStar S 330 wurden 56 km/h mit Foto dokumentiert.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hennigsdorf übersandte Vordruck Anhörung

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