Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften in Hofheim auf der A 3, bei km 20,473, Richtung Frankfurt am Main die erlaubte Geschwindigkeit gemessen. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 95 km/h bei zulässigen 70 km/h mit Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät und Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 25 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung

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