Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Holtrup, L 351, Abschnitt 80, ca. Station 4912, Ri. Schweringen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 26 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit LEIVTEC XV 3 mit Frontfoto ergab 96 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Nienburg/Weser übersandte Vordruck Anhörung
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