Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Karlsruhe, L 605, Rtg. Zentrum, Hö. Friedhof Bulach ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 102 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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