Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Kevelaer, OT Kervenheim, L 464/ L362, km 0,073, FR Schloß Wissen die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 42 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Die Geschwindigkeitsmessung mit Frontfoto ergab 92 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Kleve übersandte Vordruck Anhörung

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