Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Leonberg, auf der BAB 8, bei km 210,896, München-Karlsruhe begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 34 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Sensormessung mit stat. Messsystem TraffiStar S 330 mit Foto114 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandte Formular Anhörung
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