Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Mühlheim an der Ruhr, auf der A 40, RF Dortmund, bei km km 45.838 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 23 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit PoliScan ergab 103 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Mühlheim an der Ruhr übersandte Vordruck Anhörung

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