Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften festgestellt. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Neuleiningen, Gem. Neuleiningen, auf der A 6, bei km 588,15, FR Saarbrücken um 27 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden 127 km/h, Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Formular Anhörung
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