Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Schwerin, B 321, Abschnitt 150, km 0,0, Haltestelle Waldfriedhof, i.R. Krebsförden die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 70 km/h, 94 km/h mit Messgerät PoliScan Speed mit Frontfoto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 24 km/h wurde Bußgeldverfahren eingeleitet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Schwerin übersandte Vordruck Anhörung
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