In St. Augustin-Meindorf, auf der A 59, in Fahrtrichtung Königswinter wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 28 km/h überschritten. Gemessen wurden mit  Messgerät VDS-Digital 128 km/h, bei zulässigen 100 km/h.

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle St. Augustin  übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

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