Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Vellmar, B 7, Höhe km-Stein 0760,4 mit 29 km/h, bei zulässigen 60 km/h gemessen. Festgestellt wurden 89 km/h. Beweismittel: Sensormessung mit PoliScan M1 / FM1 und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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