Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Elz, auf der BAB 3, Höhe km 100,000, Fahrtrichtung Frankfurt am Main begangen. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit um 39 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Messung mit Lasergerät mit Foto 139 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Vordruck Anhörung
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