Wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften am 02.12.2015 in Hagen, Lange Straße, Bereich Haus Nr. 46, Ecke Bachstraße, FR Bachstr. um 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h wurde eröffnet. Festgestellt wurden 52 km/h. Beweismittel: speedophot RADAR, Beweisfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde Bußgeldstelle Hagen von übersandt.
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