Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 4, Jagdberg, Richtung Dresden, bei km 174.739, 1. Überholspur die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 101 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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