Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 03.09.2015 auf der BAB 72, km 104.7,  Hof Richtung Leipzig wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 27 km/h bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ESO ES3.0 127 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Chemnitz

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