Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften.  Am 22.09.2015  auf der BAB 13, km 59.85, FR AS Lübbenau wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 13 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät ES3.0 93 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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