Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 12.10.2015 in Mannheim,  B 38a, Höhe Will-Soohl-Straße, Ri. Feudenheim wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 100 km/h, bei zulässigen 70 km/h, um 30 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage, Foto, Messgerät:PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen von wurde Bußgeldstelle Mannheim übersandt.

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