Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 21.05.2015 die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 68519 Viernheim, Heidelberger Straße, Ausfahrt A 659, FR Rhein-Neckar Zentrum um 13 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Sensormessgerät 63 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Viernheim
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