Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Braunsbedra, Stadt Braunsbedra, Frankleben, auf der A 38, bei km 167,00, Ri. Leipzig wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 104 km/h, bei zulässigen 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Formular Anhörung wurde von Zentraler Bußgeldstelle Magdeburg übersandt.

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