Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 04.11.2015 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften in Friedrichsdorf, Gonzenheimer Landstraße, zw. Obere Römershofstr. und Brücke, Richtung Bad Homburg mit 74 km/h , bei zulässigen 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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