In Gundersheim, Gem. Gundersheim, auf der A 61, Höhe km 331,1, FR Süden wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lasergerät mit Foto 151 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandte Anhörungsbogen
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