Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hagen, auf der BAB 45, km 30.180 – 30.210, Fahrtrichtung Frankfurt  die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 111 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 31 km/h. Beweismittel: Messprotokoll TraffiStar S 330

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Hagen übersandt.

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