Geschwindigkeitserstoß 1nnerhalb geschlossener Ortschaften. Am 10.12.2015 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Magdeburg Landeshauptstadt Magdeburg, Ernst.Reuter-Alle, gegenüber 6, FR Jakobstraße um 31 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 61 km/h, Beweismittel: Radarmessung, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Magdeburg
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