Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 27.10.2015 in Mannheim, auf der BAB 6, km 568,4 in Fahrtrichtung HN – MA wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 167 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 47 km/h. Beweismittel: Video-Band-Messung, Foto, Messgerät: VKS 3.2 3D

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Zeugenfragebogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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