Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde mit 141 km/h am 14.10.2015 in Orsingen-Nenzingen auf der um BAB 98, km 129,100, Stockach – Singen um 41 km/h bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 106 km/h. Beweismittel: Lasermessung PoliScanSpeed 

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.7 Bkat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe

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