Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften. Am 12.10.2015 in Vohburg a. d. Donau, K PAF 17, Ab 120, km 1.6, Südumgehung, Großmehring wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit um 22 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor ES3.0 82 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 Bkat
Schreiben durch Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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