Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde bei der Autobahnmeisterei, HGN 1, auf der BAB 24, bei km 82,250, Richtung Hamburg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 129 km/h bei zulässigen 100 km/h mit Geschwindigkeitsmessgerät PoliScan Speed festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 29 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Zeugenfragebogen
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