Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Stadthagen, Probsthäger Str. 38, FR Teichstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 51 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät Riegl FG 21- P.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Schaumburg übersandt.

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