Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften auf der BAB 10, im Bereich von km 53,8, in FR Frankfurt/O. ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 110 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor, Beweisfoto, Bußgeld: 200,00 €
Verstoß gegen: § 18 Abs. 5, § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.
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