Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 10, Tangente BAB 9,-BAB 10, Abschnitt 181, bei km 2,2, in FR AD Werder die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 31 km/h bei zulässigen 100 km/h. Mit Messgerät Einseitensensor wurden 131 km/h mit Beweisfoto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandte Vordruck Anhörung
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