Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 10365, Berlin Lb, Frankfurter Allee 167, Ri. stadtauswärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 84 km/h

Verletzte Vorschriften: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung

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