Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 78054, Villingen-Schwenningen, Kronenstraße, Höhe Nr. 30 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 mit Frontfoto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 34 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 64 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

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