Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 88416, Steinhausen-Rottum, L 265, OD die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Sensormessung mit eso ES3.0 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 75 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landratsamt Biberach übersandte Formular Anhörung
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