Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gronau, auf der L 572, Amtsvennweg, Höhe km 1,600, Haus Nr. 74 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 22 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. Die Messung mit Einseitensensor ES3.0 ergab 92 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Borken übersandte Formular Anhörung

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