Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf der B 111, Gütkzow Ortsumgehung, vor der Brücke, in Richtung Moeckow Berg um 32 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto 102 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bußgeldstelle Landkreis Vorpommern-Greifswald übersandte Zeugenfragebogen
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