Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Gotha, auf der Langensalzaer Str. FR stadtauswärts. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften um 53 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Lasergerät mit Frontfoto 103 km/h
Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Stadtverwaltung Gotha übersandte Vordruck Fahrerermittlung
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