Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Nörten-Hardenberg, Gem. Nörten, auf der B 3, i.H. Abs. 272, Station 157, FR Northeim und wurde mit Eröffnung eines Bußgeldverfahrens verfolgt. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 34 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät ES3.0, Stationäre Anlage 104 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle:Bußgeldstelle Landkreis Nordheim übersandte Anhörung
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