Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Wellingen, auf der A 8, i. H. Station 1,8, Rtg. Merzig die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 106 km/h bei zulässigen 60 km/h mit Lichtmessverfahren Leivtec XV 3 festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 46 km/h und führte zur Ordnungswidrigkeitenanzeige.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Vordruck Anhörung
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